AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GOLDMUND BERATUNG & TRAINING GMBH

1. Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und Goldmund Beratung & Training GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von Goldmund Beratung & Training GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Mit Vertragsschluss, spätestens mit Inanspruchnahme der Leistung, gelten die AGBs als angenommen und werden Bestandteil des Vertrages zwischen Goldmund Beratung & Training GmbH und dem/der Auftraggeber:in.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch Unterschrift des Angebotes oder der Auftragsbestätigung durch den/die Auftraggeber:in zustande.

2.2  Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

3. Leistungsumfang – Schulungs-, Beratungs- und Vertriebsleistungen

3.1 Der Umfang eines konkreten Auftrags wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

3.2 Goldmund Beratung & Training GmbH ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des/der Dritten erfolgt ausschließlich durch Goldmund Beratung & Training GmbH selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem/der Dritten und dem/der Auftraggeber:in.

3.3 Der/Die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich Goldmund Beratung & Training GmbH zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der/Die Auftraggeber:in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Leistungen beauftragen, die auch Goldmund Beratung & Training GmbH anbietet.

3.4. Die für den Vertrieb des/der Auftraggeber:in von Goldmund Beratung & Training GmbH eingesetzten Personen sind Angestellte der Goldmund Beratung & Training GmbH und arbeiten vorwiegend mit den Betriebsmitteln dieser. Goldmund Beratung & Training GmbH haftet dem/der Auftraggeber:in nicht für eine bestimmte Zahl von Abschlüssen durch seine Angestellten. Dem/der Auftraggeber:in kommen keinerlei Weisungsbefugnisse gegenüber diesen Personen zu.

3.5. Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des/der Auftraggeber:in berechtigen Goldmund Beratung & Training GmbH die Erfüllung des Auftrags um die Dauer der Behinderung zu verschieben.

4. Aufklärungspflicht des/der Auftraggeber:in/ Vollständigkeitserklärung

4.1 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass Goldmund Beratung & Training GmbH auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

4.2 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass seine/ihre Mitarbeiter:innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der Goldmund Beratung & Training GmbH von dieser informiert werden.

5. Sicherung der Unabhängigkeit

5.1 Goldmund Beratung & Training GmbH verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die seiner/ihrer Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/der Auftraggeber:in Bericht zu erstatten.

5.2 Goldmund Beratung & Training GmbH ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Berichterstattung / Berichtspflicht

6.1 Goldmund Beratung & Training GmbH verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihre Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/der Auftraggeber:in Bericht zu erstatten.

6.2 Goldmund Beratung & Training GmbH ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

7. Schutz des geistigen Eigentums

7.1 Die Urheberrechte an den von Goldmund Beratung & Training GmbH und seinen Mitarbeitern:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Goldmund Beratung & Training GmbH. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Goldmund Beratung & Training GmbH zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Goldmund Beratung & Training GmbH – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

7.2 Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt Goldmund Beratung & Training GmbH zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

8. Gewährleistung

8.1 Goldmund Beratung & Training GmbH ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den/die Auftraggeber:in hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

8.2 Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

9. Honorar

9.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält Goldmund Beratung & Training GmbH ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und Goldmund Beratung & Training GmbH. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch Goldmund Beratung & Training GmbH fällig.

9.2 Goldmund Beratung & Training GmbH wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

9.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung Goldmund Beratung & Training GmbH vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.

9.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Goldmund Beratung & Training GmbH, so behält Goldmund Beratung & Training GmbH den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 50 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die Goldmund Beratung & Training GmbH bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

9.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Goldmund Beratung & Training GmbH von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit und behält sich das Recht vor, zukünftige Leistungen nur mehr gegen Vorauskasse zu erbringen. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

9.6 Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

9.7 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

– wenn ein/e Vertragspartner:in wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder

– wenn ein/e Vertragspartner:in nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät. – wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines/r Vertragspartners:in, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren der Goldmund Beratung & Training GmbH weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Goldmund Beratung & Training GmbH eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem/der anderen Vertragspartner:in bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

9.8 Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Goldmund Beratung & Training GmbH mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

10. Verzugszinsen

Bei Zahlungsverzug des/der Auftraggebers:in ist Goldmund Beratung & Training GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

11. Elektronische Rechnungslegung

Goldmund Beratung & Training GmbH ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Goldmund Beratung & Training GmbH ausdrücklich einverstanden.

12. Haftung

12.1 Goldmund Beratung & Training GmbH haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

12.2       Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebers:in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

12.3 Goldmund GmbH wählt seine Dienstnehmer:innen bezüglich ihrer generellen Eignung zur Erfüllung der Anforderungen des/der Auftraggebers:in mit kaufmännischer Sorgfalt aus.

12.4 Bei Verletzung dieser Verpflichtung haftet Goldmund GmbH dem Auftraggeber nur für den unmittelbar durch Auswahlverschulden beim Dritten, also dem Kunden des/der Auftraggebers:in, entstandenen Personen- und Sachschaden, jedoch nur insoweit, als Goldmund GmbH bei der Auswahl vorsätzliche oder grob fahrlässige Sorgfaltsverletzungen begangen hat und die mangelnde Eignung des Goldmund GmbH Dienstnehmers nicht ohnehin für den/die Auftraggeber:in erkennbar war. Insbesondere haftet Goldmund GmbH nicht für direkt beim/bei der Auftraggeber:in entstandene Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden, bloße Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn.

12.5 Der/Die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Goldmund Beratung & Training GmbH zurückzuführen ist.

12.6 Hat Goldmund Beratung & Training GmbH auf rechtliche Risiken von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrages hingewiesen und der/die Auftraggeber:in besteht trotzdem auf die Durchführung der Aktivitäten, so haftet Goldmund Beratung & Training GmbH nicht und der/die Auftraggeber:in hält Goldmund Beratung & Training GmbH bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos.

12.7 Die Haftung der Goldmund GmbH im Zusammenhang mit der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem/der Auftraggeber:in ist jedenfalls mit EUR 5.000, – beschränkt.

12.8 Sofern Goldmund GmbH ein Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Goldmund GmbH diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/Die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

13. Geheimhaltung / Datenschutz

Goldmund GmbH ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet Goldmund GmbH Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Goldmund GmbH und dem/der Auftraggeber:in ist das für Wien sachlich und örtlich zuständige Gericht.